Es ist beschlossene Sache

24.06.2020 von Fabian Pietschmann

Ab dem 23.12.2020 tritt das neue Gesetz in Kraft

Zum gestrigen Dienstag, den 23.06.2020 wurde die Teilung der Maklerprovision im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach der nunmehr 6-monatigen Übergangsfrist wird das neue Gesetz zum 23.12.2020 Inkrafttreten.

Was Sie als Käufer oder Verkäufer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwartet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Beim Immobilienverkauf zahlt aktuell in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg in der Regel nur der Käufer eine Maklerprovision, während in den übrigen Bundesländern Verkäufer und Käufer sich zumeist die Maklerprovision teilen.

So einigte sich der Bund 2019 im Rahmen des Wohnpakets darauf, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision künftig teilen sollen.

„Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden; jedoch soll diese bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein.“ (Aus Gesetzentwurf Deutscher Bundestag – Drucksache 19/15827)

Die zum 14.05.2020 vom Bundestag beschlossene Reform der Maklerprovision beim Immobilienverkauf wird die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken.

Die Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer ist fair, da in der Regel beide Parteien von der Leistung des Maklers profitieren.
Die neue Regelung erleichtert vor allem jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersversorge.


Anbieter, die bisher provisionsfrei für den Verkäufer geworben haben, werden es ab dem 23.12.2020 schwer haben. Das könnte den Wettbewerb unter den Maklern weiter ankurbeln. Nicht mehr der Preis, sondern Leistung der einzelnen Makler ist dann entscheidend. Die Anbieter müssen nun nach dem neuen Gesetz auch mit dem Verkäufer verhandeln. In der Regel fehlt diesen „billigeren Maklern“ jedwedes Verhandlungsgeschick Eigentümer von seinen Leistungen und den Vorteilen für den Verkäufer zu überzeugen. Es setzt sich zunehmend der Profi-Makler durch, der seine Leistung am besten im Interesse des Kunden verkauft. So wird sich durch diese Regelung der Immobilienmarkt professionalisieren.

Seit nun mehr als fünf Jahren bietet Immofly seine Immobilien für den Käufer provisionsfrei an. Durch die vielseitige Leistungsstrategie von Immofly mit ihrer einzigartigen Verkäuferbroschüre ist es ihnen gelungen, Käufer und Verkäufer schnellstmöglich und für beide Parteien gewinnbringend zusammen zu bringen. Ein großer Vorteil, die Immobilien hier provisionsfrei für den Käufer anzubieten ist die Finanzierungserleichterung durch den geringeren Eigenkapitalbedarf. Der Verkäufer hingehend erhält eine zusätzliche Käuferschicht mit geringerer Verhandlungsforderungen und ein schnellerer Verkauf ist hier gesichert.

Sie möchten wissen, wie sich die bevorstehenden Änderungen in 2020 auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.    

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